Es hat sich was geändert in Niedersachsen. Wie ja schon bekannt wird der Lehrgang z.Z. online abgehalten.
Seit ein paar Tagen ist aber ein neuer Archäologe dafür zuständig. Früher war es Hr. Wulf. Dieser scheint nun in den Ruhestand gegangen zu sein. Was zumindest die Lustlose Beantwortung unserer Anfragen erklären könnte. Warum so kurz vor der Rente noch aktiv sein.
Auch ich habe bereits vor zwei Jahren die erste Anfrage gestellt und von Hr. Wulf nie eine Antwort erhalten. Als ich Anfangs des Jahres einfach persönlich dort aufschlug wurde mir vom Pförtner mitgeteilt das die Bearbeitung ab jetzt funktioniert.
Und, ja, es hat funktioniert.
Wie bisher ist die untere Dekmalschutzbehörde der erste Ansprechpartner. Ist dort kein Archäologe vorhanden ist wohl das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege Referat A2 zuständig.
Aber auch bei einem vorhanden Archäologen wird man dorthin vermittelt. Den dort wird man zu einem persönlichen Gespräch eingeladen und dann für den Lehrgang auf die Liste gesetzt.
Mein Besuch dort Heute war sehr interessant. Ich wurde gleich zusammen mit einem anderen Bewerber eingewiesen. Auch bekamen wir ein paar gebundene Kataloge über Funde vergangener Jahre in Niedersachsen geschenkt. Die Dinger sind wirklich interessant und bebildert.
Uns wurde gleich gesagt das z.Z. über 200 Bewerber für den Lehrgang auf der Warteliste stehen. In diesem Jahr werden wohl noch 2-3 Lehrgänge abgehalten. Ich werde also bis zum nächsten Jahr warten müssen.
Auch wird danach noch ein praktischer Lehrgang abgehalten, der aber vom Bewerber selbst beantragt werden muss.
Ich dachte bisher die NGBs sind nur für einen kurzen Zeitraum und nur für zugewiesene Felder zu bekommen. Aber es schein so dass die Genehmigung für etwa 1 Jahr gültig sein (woanders sogar 2 Jahre) wird und man eine Gemarkung zugewiesen bekommt.
Das sind dann alle erlaubten Felder um einen Ort.
Natürlich muss man sich dann noch mit den Landwirten einigen damit es los gehen kann. Die Hälfte des Wertes bei Funden die freigegeben werden gehört nach Hadrianischer Teilung ja dem Besitzer des Ackers.
Man kann nach Ablauf der Zeit eine Verlängerung um 1 Jahr beantragen.
Dabei sind natürlich alle Regeln für das Sondeln einzuhalten. Genaue Beschreibung der Fundstellen, GPS Koordinaten , die richtige Aufbewahrung der Fundstücke, und regelmässiges Vorzeigen der Funde beim zuständligen Archäologen.
Wald und Wiese sind Tabu.
Der neue Mitarbeiter des Referats A2 machte einen sehr freundlichen Eindruck und ich habe auch so einiges gelernt. Er zeigte uns dann noch einige Fundstücke aus der Gegend.
Und damit die Wartezeit bis zum Lehrgang nicht zu lang wird hat der Archäologe vorgeschlagen doch schon mal nach Scherben zu suchen. Dazu braucht man keine Genehmigung. Nur die Erlaubnis vom Besitzer.
Also wer bereits die Hoffnung aufgegeben hatte sollte es ruhig noch einmal versuchen sich um einen Lehrgang zu bewerben.