VIDEOIDEE: Genehmigung in Niedersachsen - Vorschläge?

  • Moin! Bin gerade am Planen eines kleinen Videos. Thema soll die Nachforschungsgenehmigung in Niedersachsen sein!
    Das ganze System steht ja seit geraumer Zeit (zurecht) in der Kritik.
    Es gibt ja bereits etliche Videos zu dem Thema, die bereits auch schon einige Jahre alt sind. Deshalb soll das jetzige System auch nicht das Thema sein, sondern viel mehr die Frage, wie man das System zu Gunsten von Sondengängern UND Archäologie verbessern kann!


    Falls ihr Ideen und Vorschläge zu dem Thema habt, schreibt sie hier gerne rein. Würde mich sehr freuen, wenn ihr mitmachen würdet, da mir das Thema sehr am Herzen (und ich glaube, da bin ich nicht der Einzige!)


    Grüße! :thumbup:

  • Grüß dich!
    Ja, sehe ich ganz genau so. Finde es unverantwortungsvoll vom Landesamt - nicht nur gegenüber uns Bürgern, sondern auch gegenüber unserer Geschichte. Ich kenne VIELE - und ich meine wirklich, wirklich viele, die auf ihre NFG warten. Und alle die, die sich vom Landesamt im Stich gelassen fühlen, werden ihre Funde auch nicht melden. Warum sollten sie denn auch? Damit sie eine Anzeige bekommen, für etwas, was nicht sie, sondern das Landesamt versäumt hat? Ach ja - anscheinend ist Suchen ohne NFG jetzt eine Straftat. Dazu aber gleich mehr...


    Was mich aber wundert, ist warum das Landesamt so fest am alten System fest hält. Ich bin jetzt auf der Warteliste - super! Muss aber dennoch vermutlich mindestens noch ein Jahr warten, bis die Kurse stattfinden. Da kann man sich eventuell schon vorstellen, wie künftige Zusammenarbeit aussehen wird...
    Und gerade in der jetzigen Zeit ist davon auszugehen, dass die Kurse noch weiter vernachlässigt werden, weil das ganze ja auch nicht ohne Infektionsrisiko abläuft.


    Es wäre auf jeden Fall an der Zeit, etwas am System zu ändern. Online-Kurse sind da sicherlich eine Option, aber ich denke, dass das ganze dann schon wieder zu unpersönlich werden könnte. 99,9% aller Sondengänger werden so gut wie nie mit dem Landesamt direkt in Zusammenarbeit treten und eine Arbeit ausschließlich über das Internet ist auch nicht vorgesehen. Warum also die ganze Chose mit den Kursen in Hannover? Die direkten, persönlichen Ansprechpartner sind Kreis-/Bezirksarchäologen und eben NICHT die Landesarchäologie in Hannover. Warum also die Kurse in Hannover abhalten, wenn bei Kursen in den UDBs möglicherweise viel persönlicher und positiv auf das gegenseitige Vertrauen Einfluss genommen werden kann? Ist in meinen Augen unsinnig.


    So, und jetzt nochmal etwas zum Straftatbestand. Das ganze geht aus einem offiziellen Artikel des LGLN hervor - siehe hier: https://www.lgln.niedersachsen…eln-nehmen-zu-188490.html


    Dabei ist folgender Satz besonders interessant:

    Quote

    Die Suche mit einem Metalldetektor und das Magnetangeln sind verboten, wenn keine Genehmigung vorliegt.

    Früher hieß es "ordnungswidrig", jetzt "verboten"! Gibt es da nun einen Unterschied, oder ist das ganze bloß ein Missverständnis...?
    Ich habe viele Leute schon darauf angesprochen, genau konnte mir keiner etwas dazu sagen. Also herrscht hier auch wieder Ungewissheit... natürlich gab es (meines Wissens nach) keine Änderung im Denkmalschutzgesetz - aber die Wortwahl im Artikel ist dennoch sehr seltsam.


    Ich fände es tatsächlich nicht schlimm, das Suchen nach Bodendenkmälern ohne NFG als Straftat zu behandeln. Dann sind aber zwei Voraussetzungen von Nöten, ohne die das ganze NFG-System noch weitaus kontroverser gelten müsste.


    Diese Voraussetzungen sind:
    1. Eine Änderung des Kurs-Systems in Niedersachsen. Sonst werden HUNDERTE potenzielle Unterstützer der Archäologie in die Kriminalität abgeschoben.
    2. Eine klare Definition dessen, welche Beweise erbracht werden müssen, damit nicht von einer Suche nach Bodendenkmälern gesprochen werden kann.


    Raubgräbern muss es erschwert werden, sich an unserer Geschichte zu vergehen. Ich denke, das sehen die meisten hier so.
    Wer mich näher kennt, weiß, dass ich das Wort "Raubgräber" tunlichst vermeide. Daher möchte ich hier klarstellen, was für mich Raubgräber sind.


    Raubgräber sind für mich Sondengänger, die entgegen der Zusammenarbeit mit der Archäologie wirken, gezielt Bodendenkmäler plündern, Funde nicht melden und sich evtl. noch an ihnen bereichern. Also NICHT der durchschnittliche Sondengänger, der hier in Niedersachsen ohne NFG unterwegs ist und als Unterstützer der Archäologie fungieren möchte. Was diese "Raubgräber" aber mit den NFG-losen Sondengängern gemeinsam haben, ist die rechtliche Ungewissheit.
    Diese Ungewissheit gehört einem potenziellen Unterstützer der Archäologie abgenommen. Das können wir Sondengänger aber nicht selbst tun. Und dafür brauchen wir einen kooperativen Kurswechsel des Landesamtes, ohne das Wohlwollen des Landesamtes sind auch wir nach Gesetz nur "Raubgräber". Und DAS gilt es zu bekämpfen und dafür einzustehen! Aber das Ganze ist nur dann möglich, wenn die Mehrheit der Sondengänger und der Archäologen an einem Strang ziehen.

  • Immerhin ist die Telefonummer vom KMRD angegeben:


    Dieser Beitrag wurde gemeinschaftlich verfasst durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen (KBD), das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) und das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA).


    Der Kampfmittelbeseitigungsdienst gehört organisatorisch zur Regionaldirektion Hameln-Hannover des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN).


    Als Ansprechpersonen stehen zur Verfügung



  • Den Artikel an sich habe ich auch nicht zu kritisieren, das Hobby erfährt im Moment so viel Neuzugang, dass es nun mal auch schwarze Schafe gibt. Aber dass das Land sämtliche Sondengänger ohne NFG als kriminelle Unmenschen darstellt, obwohl das Land es selbst nicht hinbekommt, auf eine vernünftige Art und Weise Genehmigungen auszugeben, ist schon mehr als lächerlich.

  • Mein lieber Krischan, ich kann deine Wut und Enttäuschung nachvollziehen. Ich kann Dir leider nicht helfen, deine NFG schneller zu bekommen, aber ich kann wohl versuchen, etwas Licht in die deutlich verschärfte Wortwahl des Gesetzestextes zu bringen.
    Nach wie vor gilt, dass buddeln ohne NFG nur in SH eine Straftat ist. Man möchte mit der verschärften Wortwahl wohl eine gesteigerte Angst bei den "Inoffiziellen" erzeugen. Parken im ParkVERBOT ist auch nur eine Owi, keine Straftat.
    Verboten klingt besser als Genehmigungspflichtig. Was soll ich Dir jetzt sagen? Geh buddeln mit oder ohne NFG, es ist deine Entscheidung. Für eine Straftat kannst Du nur belangt werden , wenn Du Kriegswaffen und Munition mitnimmst, oder bei relevanten Funden eine Fundunterschlagung begehst. Deine in deinen Videos gefundenen Silbermünzen erfüllen diesen Sachverhalt wohl kaum. Hier wird es schwer, vor Gericht einen Nachweis zu führen, dass diese ein (wenn auch bewegliches) Bodendenkmal sind.
    Es muss ein begründbares geschichtliches Interesse des Bundeslandes an einem gemachten Fund vorliegen, und Du musst diesen Fund dem Land entziehen wollen. Das ist eine Straftat. Findest du z.B. ein Keltengrab und nimmst die Funde an dich, dann hast Du im Falle einer HD sicherlich ein massives Problem. Solltest Du dann noch versucht haben, die Funde vielleicht zu verkaufen, findest Du vor Gericht sicher kein wohlwollen mehr.
    Der richtige Weg ist eben, bei Verdacht relevante Funde gemacht zu haben, dass Zeug im Boden zu lassen und die Archäologie wenigstens anonym (wenn man keine NFG hat) zu verständigen, damit die das Zeug bergen.
    Nicht sicher bist Du allerdings vor Bußgeldern, die im Falle eines Urteils gegen dich verhängt werden können. Die fallen meines Kenntnisstandes aber immer im kleinen dreistelligen Bereich aus und werden oft noch kleingehandelt. Benutz deinen Verstand, aufs Maul bist Du auch nicht gefallen. Wenn dich jemand anspricht, suchst Du eben einen verlorenen Ring oder Schlüssel. Eines jedoch sollte klar sein. Irgendwann, wenn man öfter vor dem Richter steht, kann aus einer Owi auch eine verschärfte Sanktion werden, weil der Erziehungseffekt eben nicht fruchtet. Mach dein Ding, Du bist ein Guter!

  • Aha! Der Krischan sucht also ohne Genehmigung? Anzeige ist raus! :D
    Ne, mal Spaß beiseite! Ich stimme dir da zu exo - man muss keine NFG haben, um verantwortungsvoll mit unserer Geschichte umgehen zu können.
    Habe gerade nochmal eine Mail nach Hannover geschrieben und nachgefragt, ob dieses Jahr wohl noch Kurse stattfinden werden. Hab auch mal indirekt die Idee mit den Onlinekursen ins Rennen gebracht! ;)



    Quote

    Hallo Frau yyy,
    sind Sondengängerlehrgänge für dieses Jahr eigentlich noch eingeplant, oder ist durch Corona das Abhalten eines Lehrganges auch in Zukunft weiterhin unmöglich?
    Schade, dass die entsprechenden Lehrgänge nicht online (per Livestream oder ähnlichem) abgehalten werden können. Das wäre sicherlich für alle Beteiligten angenehmer.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Jan xxx

  • Heute ist eine Antwort gekommen! :thumbup:
    Die Bearbeitungszeit von den Mails hat sich jedenfalls schonmal gebessert:

  • Oha... Yep, das hab ich auch schon alles durch...
    Hast du schonmal versucht, die Archäologen direkt zu erreichen? Bei mir hat es geholfen, mindestens einmal die Woche eine Mail zu schreiben.
    Wenn die selbst merken, dass du es Ernst meinst und auf Zusammenarbeit aus bist, dann läuft das irgendwann! Das unterscheidet (grob gesagt) aus der Sicht der Archäologen nämlich einen kooperativen Sondengänger von den aus Sicht der Archäologen unbeliebteren Vertretern unseres Hobbies ;)

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