Ein Sucherkamerad musste Mittwoch vor Gericht erscheinen.
Als Support war ein erfahrener Sucher mit am Start und vertreten vor Gericht wurde der junge Mann von Dr. Menzendorff.
Grund des Ganzen:
Junge geht auf's Feld, testet seinen neuen Metalldetektor an.
Der Landwirt verscheucht mit Anzeige vom Ordnungsamt den jungen Mann vom Acker.
Bei Gericht entschuldigt sich der Landwirt und wäre am Liebsten selbst aus der Sache raus.
Jetzt ist interessanter Weise die Staatsarchäologie mit einer ganz anderen Meinung vertreten.
Der Acker ist nämlich ein Bodendenkmal. (Zumindest habe ich das so verstanden. Korrigiert mich Leute.)
Ein Bodendenkmal, welches jedes Jahr mindestens 1 Mal mit Egge und Pflug renoviert wird.
Das Statement der anwesenden Archäologin gab dem Angeklagten wenig Hoffnung.
Das Bodendenkmal ist ein steinzeitlicher Fundplatz in Teilbereichen des Acker/Feldes.
Auf steinzeitlichen Fundplätzen können auch durchaus Gegenstände wie Gold oder Eisen gefunden werden.
Natürlich ist dies eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.
Da wir alle wissen, dass ein VLF Detektor nicht wirklich die Tiefe eines modernen Pfluges erreicht, naja....
Ich bin jedoch immer pro freien Bürger. In diesem Fall kam es zumal zu gar keinem Schaden.
Wir Sucher wissen alle das BD komplett tabu sind und halten uns draun, jedoch muss man ganz klar sagen:
Warum war denn da kein Schild? Wir gehen über Ampeln, der KFZ-Verkehr wird durch Schilder geregelt etc. Unser ganzen Leben ist mit Schildern und Regeln behaftet.
Woher sollen wir dummen Bürger wissen, dass mitten auf dem Acker ein BD ist. Ist hier nicht auch eine Kennzeichnungspflicht?
Ich denke, hier wird ganz klar ein Exempel statuiert.