
Novelle des Hessischen Denkmalschitzgesetzes
-
-
Die Höhe der Fundprämie bemisst sich
entspr
e
chend § 971 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Aufwendungen des Landes zur Sicherung
und zum Erhalt der Funde sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Über
den Antrag
entsche
i
det die Denkmalfachb
e
hördeDa haben sie sich aber eine kostengünstige Möglichkeit eingebaut.
Bis 500 €=5%
ab 500€=3% -
Ich habe denen auch eine kostengünstige Möglichkeit eingebaut.
Die kriegen von mir 0% Funde....Gut, dass wir in NRW am Start sind!
-
Participate now!
Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!